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Staatssekretär (Berlin)

Ein Staatssekretär in Berlin ist ein politischer Beamter, der einem Senator (Minister) untergeordnet ist. Er ist der höchste Beamte innerhalb einer Senatsverwaltung (Ministerium) und vertritt den Senator in dessen Abwesenheit. Im Wesentlichen fungiert er als rechte Hand des Senators und unterstützt diesen bei der Leitung und Organisation der Verwaltung.

Aufgaben:

  • Vertretung des Senators: Der Staatssekretär vertritt den Senator innerhalb der Senatsverwaltung und nach außen.
  • Leitung der Verwaltung: Er ist für die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Geschäfte innerhalb der Senatsverwaltung verantwortlich.
  • Koordinierung: Er koordiniert die Arbeit der verschiedenen Abteilungen und Referate innerhalb der Verwaltung.
  • Vorbereitung von Entscheidungen: Er bereitet politische Entscheidungen für den Senator vor und berät ihn in fachlichen Fragen.
  • Umsetzung politischer Ziele: Er ist für die Umsetzung der politischen Ziele des Senators und der Senatsverwaltung verantwortlich.
  • Haushaltsplanung: Er ist an der Haushaltsplanung der Senatsverwaltung beteiligt.
  • Personalangelegenheiten: Er ist in Personalangelegenheiten der Senatsverwaltung involviert.

Ernennung:

Staatssekretäre in Berlin werden vom Senat ernannt und entlassen. Die Ernennung erfolgt in der Regel auf Vorschlag des Senators.

Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für die Stellung und Aufgaben der Staatssekretäre in Berlin sind im Berliner Beamtengesetz, der Geschäftsordnung des Senats von Berlin und den jeweiligen Organisationsgesetzen der Senatsverwaltungen geregelt.

Bedeutung:

Staatssekretäre spielen eine wichtige Rolle in der Berliner Landespolitik und -verwaltung. Sie sind Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung und tragen maßgeblich zur Umsetzung der politischen Ziele des Senats bei.

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